Mit Kommissionsmitglied Gerlach blicken wir auf einige Empfehlungen
„Wir haben nahezu jeden Stein umgedreht“
Berlin (opg) – Am heutigen Montag, 30. März, stellt die „Finanzkommission Gesundheit“ ihre Sparempfehlungen in der Bundespressekonferenz vor. Einer der Experten ist der Wissenschaftler und Mediziner Prof. Ferdinand Gerlach. Passend zur Veröffentlichung des Sparkatalogs sprechen wir mit ihm unter anderem über identifizierte Überzahlungen und nicht gerechtfertigte Überdeckungen. Er verrät außerdem, warum die Kommission auf gewisse Empfehlungen verzichtet hat.

Prof. Ferdinand Gerlach © pag, Fiolka
opg: Herr Prof. Gerlach, sage und schreibe 66 Empfehlungen macht die Kommission. Über 1.700 Vorschläge sind von außen eingegangen. Stammen die 66 alle von den Akteuren oder hat die Kommission auch eigene Empfehlungen entwickelt?
Prof. Ferdinand Gerlach: Die Kommission hat auch eigene Empfehlungen entwickelt, die öffentlich weder diskutiert noch vorgeschlagen wurden, zum Beispiel zur Vermeidung von Über- und Fehlversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung mit Zahnspangen. Wir haben tatsächlich 1.750 Vorschläge von rund 200 Verbänden erhalten. Wir haben außerdem die wichtigsten Verbände zwei ganze Tage angehört und aus den externen Vorschlägen und unseren eigenen Ideen 66 Empfehlungen destilliert. Diese sind schnell umsetzbar und wirken kurzfristig. Viele der eingegangenen Empfehlungen beziehen sich auf Strukturveränderungen. Die werden eventuell im zweiten Bericht berücksichtigt. Und eine ganze Reihe von Empfehlungen sind einfach nicht zielführend, weil sie nicht die GKV entlasten – wie zum Beispiel die berühmten Karenztage.
opg: Blicken wir auf die externen Empfehlungen. Was fiel Ihnen da auf?
Gerlach: Wir hatten die Verbände auch gefragt, wo sie in ihrem eigenen Bereich sparen könnten. Bis auf ganz wenige Ausnahmen haben fast alle gesagt: Sparen kann man nur bei den anderen. Das zieht sich durch wie ein roter Faden. Es scheint eine Grundüberzeugung im System zu sein, dass man den Gürtel enger schnallen muss, aber nicht den eigenen.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen haben fast alle gesagt: Sparen kann man nur bei den anderen. Das zieht sich durch wie ein roter Faden. © iStock, sesame
opg: Lassen Sie uns einige Empfehlungen konkret anschauen: NUBs sollten nur an Innovationszentren und in klinischen Studien durchgeführt werden. Das sieht aus wie eine Nachschärfung der Krankenhausreform. Wie würde sich das konkret in der Versorgung auswirken? Und was ist ein Innovationszentrum?
Gerlach: Derzeit kann jedes Krankenhaus, auch ohne spezielle Expertise und Infrastruktur, neue, noch nicht erprobte Methoden, anwenden. Über NUB-Zusatzentgelte werden zugleich sowohl die Behandlung als auch die Evidenzgenerierung zulasten der GKV vergütet. Wir empfehlen die Konzentration der Erprobung und Leistungserbringung von NUBs in Innovationszentren, für die der G-BA, der auch ausschließlich über das Potential der NUBs entscheiden sollte, noch eine genau Definition festlegen müsste. In der Regel dürften das Universitätskliniken und andere Zentren mit besonders hoher Expertise sein. Die Finanzierung der Studien- und Erprobungskosten sollen zukünftig die Hersteller tragen, die ja später auch von den Verkaufserlösen profitieren.
opg: Die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System lautet ein weiterer Vorschlag. Es sollten damals ökonomische Fehlanreize zulasten der Pflege abgeschafft werden. Tritt jetzt der alte Zustand wieder ein?
Gerlach: Vereinfacht gesagt haben wir bei den Pflegepersonalkosten das Problem, dass Krankenhäuser so viele Pflegekräfte einstellen können, wie sie wollen, und diese so gut bezahlen können, wie sie wollen. Das hat zum einen dazu geführt, dass viele Pflegekräfte zwischen den Krankenhäusern abgeworben wurden, dass auch Angestellte, die gar nicht unmittelbar an der Pflege am Patienten beteiligt sind, als Pflegekräfte bezahlt wurden und dass examinierte Pflegekräfte wiederum mit anderen Aufgaben, die gar nichts mit der Pflege am Patienten zu tun haben, sondern beispielsweise mit Administration oder Reinigung, beauftragt wurden. Dadurch ist jeder Wirtschaftlichkeitsanreiz verlorengegangen. Die Folge waren Ausgabensteigerungen von 67% innerhalb von nur fünf Jahren. Wir schlagen die Rückverlagerung in die DRGs ab 2027 vor. Die Finanzierung des Pflegeanteils je DRG soll dabei nach einer einjährigen Übergangsphase an einen verbindlichen Nachweis der vollständigen, bestimmungsgemäßen Verwendung der in den DRGs anteilig enthaltenen Mittel für Pflegeaufwendungen der jeweiligen DRGs gekoppelt werden, um einen Anreiz für einen verringerten Pflegepersonaleinsatz zu verhindern. Wird der Nachweis nicht erbracht, können die Kostenträger 2028 eine entsprechende Rückzahlung verlangen.

„Vereinfacht gesagt haben wir bei den Pflegepersonalkosten das Problem, dass Krankenhäuser so viele Pflegekräfte einstellen können, wie sie wollen, und diese so gut bezahlen können, wie sie wollen.“ © iStock.com, gorodenkoff
opg: Die automatische Erweiterung des MD-Prüfauftrages auf alle abrechnungsrelevanten Sachverhalte eines Prüffalls im Krankenhaus lautet eine weitere Empfehlung. Würde die Umsetzung Bürokratie abbauen oder das Problem eher eskalieren?
Gerlach: Durch die Automatisierung und Digitalisierung herrscht nicht mehr der bürokratische Aufwand, wie es früher der Fall war. Die erforderlichen Daten nach § 301 SGB V für die fallbezogene Abrechnungsprüfung werden ohnehin digital und vollständig übermittelt. Außerdem zeigt sich, dass bei den wenigen Häusern, die geprüft werden, ganz erhebliche Summen wieder zurückfließen an die GKV. Das heißt, dass viele Mittel, die bei einer weitergehenden Prüfung auffällig geworden wären, nicht an die Krankenkassen zurückgegangen sind. Es hat sogar einen Impact auf die Patientenversorgungsqualität, weil teilweise nicht sinnvolle Behandlungen bzw. Fehlbelegungen vollzogen wurden. Diese sollten auch nicht abrechenbar sein.
opg: Ein anderer Vorschlag: Kassen können kranke Versicherte, die Krankengeld beziehen, im Fallmanagement direkt kontaktieren. Die Einsparung konnte nicht beziffert werden. Was versprechen sich die Fachleute dann davon?
Gerlach: Die Finanzwirkung ist in diesem Fall wegen fehlender Erfahrungen noch nicht quantifizierbar. Wir gehen davon aus, dass diese Empfehlung trotzdem sinnvoll ist. Das Ziel ist, dass die Arbeitsfähigkeit der langfristig Erkrankten möglichst schnell wiederhergestellt wird. Das kann beispielsweise durch eine frühere Rehabilitation, eine stufenweise Wiedereingliederung oder Psychotherapie geschehen. Die Krankenkassen sollen dabei unterstützen, indem sie passende Reha-Maßnahmen oder Therapien vermitteln. Die Patienten können der Kontaktaufnahme jederzeit widersprechen (opt-out).
opg: Die Vorschläge spiegeln insgesamt auch die Komplexität des Systems wider. Waren für Sie selbst noch Überraschungen dabei? Dachten Sie oft: „Moment, dafür geben wir Geld aus?“

Zum Beispiel einige Zahlungen, die irgendwann eingeführt wurden und die man offenbar vergessen hat, wieder abzuschaffen. Nehmen Sie die Hygienepauschale aus der Corona-Zeit. © iStock.com, HRAUN
Gerlach: Das war in der Tat so. Wir haben nahezu jeden Stein im Gesundheitswesen umgedreht und uns teilweise gewundert, was wir darunter gefunden haben. Zum Beispiel einige Zahlungen, die irgendwann eingeführt wurden und die man offenbar vergessen hat, wieder abzuschaffen. Nehmen Sie die Hygienepauschale aus der Corona-Zeit. Die Hygienekosten werden aber regulär in den Praxiskosten mitberechnet. Oder der Nacht- und Notdienstfonds bei den Apothekern, in den Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen fließen. Es handelt sich um 550 Millionen Euro, die aber nicht wieder abfließen, weil die Leistungen gar nicht erbracht werden. Ich glaube nicht, dass das im Sinne der Solidargemeinschaft ist.
opg: Das sind sicherlich nicht die einzigen Beispiele …
Gerlach: Speziell dort, wo im semiindustriellen Maßstab Leistungen erbracht werden, existieren sehr große Überdeckungen. In der Linsenimplantation sind immer noch Preise festgelegt, die durch Automatisierung und Skalierung nicht mehr gerechtfertigt sind. Das ist übrigens auch der Grund, warum dieser Bereich Venture Capital anzieht. Dort locken große Margen. Und die sind deshalb groß, weil der Bewertungsausschuss und andere nicht nachjustiert haben. Ein weiteres Beispiel finden wir bei den Impfstoffen: Hersteller neuer Impfstoffe können den Preis dafür selbst festlegen.
opg: Lassen Sie uns mal spekulieren: Welche Maßnahmen werden bei den Akteuren wohl die größte Gegenwehr hervorrufen?
Gerlach: Wir rechnen damit, dass im gesamten System Gegenwehr geleistet wird, weil wir von A wie Apotheken und Arzneimittel bis Z wie Zahnärzte alle Bereiche adressiert haben. Wir erwarten auf breiter Front sehr viel Widerstand bis hin zum Shitstorm.
opg: Auf die heute vorgestellten kurzfristigen Maßnahmen folgt Ende des Jahres ein zweiter Bericht für Strukturreformen. Gibt es Punkte, auf die man Strukturreformen aufbauen könnte?
Gerlach: Nehmen wir das Beispiel NUB-Innovationszentren.Wir wollen Kompetenz und Qualität an Standorten bündeln und keine beliebige Gelegenheitsversorgung mehr in der Fläche ermöglichen. Andererseits haben wir bewusst auf Empfehlungen verzichtet, wie zum Beispiel die Kontaktgebühr. Diese ist erst im Zuge der Reform der Notfallversorgung und mit der Einführung des Primärversorgungssystems sinnvoll.
opg: Auf welche Empfehlungen haben Sie noch verzichtet?
Gerlach: Die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese haben wir intensiv diskutiert. Uns ist das Risiko zu groß, weil wir damit die Versicherten in die private Krankenversicherung treiben. In wenigen Jahren müsste man mit einem negativen Saldo rechnen. Auch die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel empfehlen wir nicht.
opg: Warum?
Gerlach: Es handelt sich um eine Steuer, die nicht nur an den Bund fließt, sondern auch an die Länder und die Kommunen. Man müsste mit den Ländern und Kommunen eine Vereinbarung treffen, um das Geld dem Gesundheitsfonds zuzuführen. Außerdem ist völlig ungewiss, ob die Hersteller diese Ermäßigung weitergeben. Bei den Gaststätten erleben wir das ja nicht.
opg: Abschließende Frage: Was ist die wichtigste Maßnahme?
Gerlach: Wir wollen die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und das ist das Grundprinzip für alle Bereiche. Das heißt, in Zukunft dürfen die Ausgaben nicht mehr über das hinausgehen, was eingenommen wird. Wir sollten dafür die tatsächlichen Kostensteigerungen bzw. die Grundlohnsumme – der niedrigere Wert gilt dann – heranziehen und empfehlen darüber hinaus für den Zeitraum 2027 bis 2029 einen zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt. Das würde 5,5 Milliarden Euro bringen.
Unseren Bericht über das 42-Milliarden Euro Sparpaket finden Sie hier. Link
vergrößernQuelle Grafik: Finanzkommission Gesundheit, 30. März 2026
Das Gespräch führten opg-Herausgeberin Lisa Braun und opg-Chefredakteur Christoph Starke.