Die GKV-Kommission gibt der Politik 66 Sparempfehlungen an die Hand
Das 42-Milliarden-Euro-Paket
Berlin (opg) – Das wird wehtun. Die „FinanzKommission Gesundheit“ stellt am 30. März ihre heiß erwarteten Empfehlungen vor. Der Presseagentur Gesundheit liegt das Werk vor, in dem 66 Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen aufgelistet sind. Aufgabe der Politik ist es nun, diese schnell in mindestens ein Gesetz zu gießen. Klar ist, dass die kontroversen Diskussionen jetzt erst beginnen und nicht alle Ratschläge umgesetzt werden.
vergrößern© stock.adobe.com, Nudphon
Das errechnete Sparvolumen beträgt laut Kommission rund 42 Milliarden Euro für das Jahr 2027 beziehungsweise circa 64 Milliarden Euro für das Jahr 2030 und übersteigt somit die prognostizierte Deckungslücke – diese beziffern die Experten für 2027 auf 15,3 Milliarden Euro – bei Weitem. Adressiert werden alle Ausgabenbereiche. „Die Politik hat damit einen großen Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden sollen“, schreiben die Sparkommissare um Prof. Wolfgang Greiner.
vergrößernQuelle Grafik: Finanzkommission Gesundheit, 30. März 2026
Devise: Alle Gürtel enger schnallen
Auf Platz eins der Empfehlungen steht die ausgabenblockübergreifende „Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege“, von der sich die Kommission eine GKV-Entlastung von 5,5 Milliarden Euro für 2027 verspricht. Gemeint ist: „Die jährlichen Vergütungsanstiege in allen Dienstleistungsbereichen der Gesundheitsversorgung sowie in der Verwaltung werden dauerhaft auf die tatsächlichen Kostensteigerungen im jeweiligen Bereich oder auf die Veränderungsrate gemäß § 71 Absatz 3 SGB V (Grundlohnrate) begrenzt, jeweils der niedrigere Wert gilt.“ Und weiter: „Für die Jahre 2027 bis 2029 wird auf die Grundlohnrate ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt angewendet. Für Produktmärkte der Gesundheitsversorgung soll dieser Mechanismus analog angewendet werden.“ Eine weitere übergreifende Empfehlung betrifft Patienten, die realwertige Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen um 50 Prozent: Dabei könnte der Mindestbetrag von 5 auf 7,50 Euro erhöht werden und der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro.
NUBs nur noch in Innovationszentren
Unter den Vorschlägen befinden sich auch solche, von denen sich die Kommission sogar Versorgungsverbesserungen verspricht. Sie sind als „Priorität A*“ ausgewiesen. Da wäre zum Beispiel im stationären Bereich die Einführung von obligatorischen Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen. Der Einspareffekt beträgt 0,15 Milliarden Euro für das kommende Jahr. In diese Kategorie fallen auch Änderungen am NUB-Prozedere (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden). Denkbar ist eine Konzentration der Leistungserbringung von NUBs ausschließlich auf Innovationszentren im Rahmen klinischer Studien. Die Finanzierung der Studien- und Erprobungskosten wird auf die Hersteller gemäß § 137e Absatz 7 SGB V gelegt. Und die Entscheidung über das Potenzial der NUB fällt ausschließlich der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Entlastung beziffert die Kommission auf 0,05 Milliarden Euro.

© stock.adobe.com, Gina Sanders
Ebenfalls mit einem A* markiert wird die Empfehlung, dass Krankenkassen Versicherte beim Krankengeldfallmanagement ohne Einwilligung, aber mit Widerspruchsrecht, kontaktieren können. Ob und wie viel Geld diese Maßnahme einspart, ist nicht quantifiziert.
Rückabwicklung des TSVG
Finanziell positive Effekte des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) für die Vertragsärzte werden rückabgewickelt, lauten weitere Vorschläge. Damit meint die Greiner-Kommission die Streichung der Vergütungsregelungen und die vollständige Bereinigung der Morbiditätsbedingten Vergütung von TSVG-Regelungen. So könnten die Krankenkassen um 1,3 Milliarden Euro und 0,7 Milliarden Euro in 2027 entlastet werden. Ferner empfehlen Greiner und Co. die Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der extrabudgetären Gesamtvergütung um 0,55 Milliarden Euro in 2027. Im Katalog findet sich auch die Streichung homöopathischer Leistungen durch die GKV. Die Finanzwirksamkeit von 0,04 Milliarden Euro im Jahr ist allerdings ebenfalls homöopathisch. Es geht vielmehr ums Prinzip. „Die Kommission empfiehlt nachdrücklich, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent und über alle Leistungsbereiche der GKV hinweg zu stärken. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden“, heißt es dazu im Summary.

„Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden“ © stock.adobe.com, megakunstfoto
Unter einer weiteren Rücknahme aus dem TSVG müssten Patienten leiden. Gemeint ist die Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz. Diese Maßnahme könnte im kommenden Jahr 0,59 Milliarden Euro zugunsten der GKV freisetzen. Im gleichen Leistungsbereich regt die Kommission die Begrenzung von potenzieller Über- und Fehlversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung an. Dadurch sei ein Spareffekt von 0,11 Milliarden Euro möglich.
Evergreens sind auch dabei
Ein Evergreen im Sparkatalog ist die Erstattung der Bürgergeldempfängerpauschalen durch den Bund. Die Rede ist von zwölf Milliarden Euro. Außerdem könnte der Bundeszuschuss an den GKV-Gesundheitsfonds dynamisiert werden, zunächst um 0,5 Milliarden Euro in 2027.
Im Heilmittelbereich schlägt die Kommission ein einjähriges Preismoratorium mit einer Finanzwirksamkeit in Höhe von 0,74 Milliarden Euro vor und die Wiedereinführung von Hilfsmittel-Ausschreibungen mit errechneten Einsparungen in Höhe von 0,2 Milliarden Euro.
Im stationären Bereich regen die Gesundheitssparweisen die pauschale Fallzusammenlegung bei Wiederaufnahmen ins Krankenhaus an, wodurch die GKV 2,13 Milliarden Euro sparen könnte. Bye-bye Pflegebudget: Die Pflegepersonalkosten könnten wieder ins DRG-System wandern und mit 0,62 Milliarden Euro im kommenden Jahr weniger zu Buche schlagen. Ferner angedacht ist die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung, was die Kassen um 0,5 Milliarden Euro entlasten könnte, und die Abschaffung des quartalsbezogenen Prüfquotensystems gemäß § 275c SGB V (Sparfaktor: 1,35 Milliarden Euro). Außerdem regen die Experten das Ende zusätzlicher Fördertöpfe in den Bereichen Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units, spezielle Traumatologie und Intensivmedizin sowie für Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und Hochschulkliniken an. Hinzu kommt die Aufhebung der Erhöhungen von Zuschlägen für die Teilnahme an der Notfallversorgung und für ländliche Krankenhäuser.
Orphan-Drug-Privileg steht zur Disposition
Die in den vergangenen Tagen rauf und runter diskutierte Abschaffung der beitragsfreien Krankenversicherung für Ehegatten und Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren, die noch nicht im Rentenalter sind(Finanzwirkung in 2027: 3,5 Milliarden Euro), ist im Katalog ebenso zu finden wie die Idee einer stufenweisen Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes mit 25 Prozent, 50 Prozent sowie 75 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Der Spareffekt belaufe sich auf 0,07 Milliarden Euro.

Fast zwei Milliarden Euro könnte eine neue Steuer auf zuckerhaltige Getränke und Steuerhöhungen auf Tabak und Alkohol dem Staat einbringen. © stock.adobe.com, alexandro900
Auch die von der Ärzteschaft geforderte neue Steuer auf zuckerhaltige Getränke und Steuerhöhungen auf Tabak und Spirituosen berücksichtigen die Experten. Dadurch könnte der Staat fast zwei Milliarden Euro einnehmen und der GKV zuführen.
Im Arzneimittelsektor könnte das Orphan-Drug-Privileg wegfallen. Dadurch könnten die Kassen 0,03 Milliarden Euro sparen. Viel mehr – 2,27 Milliarden Euro – verspricht ein erhöhter und dynamisierter Herstellerabschlag.
Fokus auf Ausgabenbegrenzung
Der Fokus der Empfehlungen liegt auf einer Begrenzung der Ausgaben. Etwa 45 Prozent des Sparpotenzials sieht der Expertenkreis bei Leistungserbringern und Herstellern in 2027. Weitere 10 Prozent könnten über eine Erhöhung der Selbstbeteiligungen durch Patienten an die Inflation sowie moderate Leistungsanpassungen erbracht werden. Die Einnahmen könnten zu 11 Prozent mit zusätzlichen Beiträgen erweitert werden. Steuern würden mit 4 Prozent zu Buche schlagen, die Erstattung versicherungsfremder Leistungen mit 30 Prozent.
Für ihren Katalog hat sich die Kommission auch Rat in Form eines schriftlichen Beteiligungsverfahrens von den Stakeholdern im Gesundheitswesen eingeholt. Über 1.700 Vorschläge seien eingegangen. Zusätzlich hat die Kommission am 8. und 9. Januar 2026 ganztägige Fach- und Expertengespräche geführt.
Welche Empfehlungen kommen und welche nicht, wird nun Gegenstand der Diskussionen in den nächsten Tagen und Wochen sein. Scharfe Kritik und harter Widerstand sind vorprogrammiert. Eine gesundheitspolitische Osterruhe dürfte als ausgeschlossen gelten.
Link: Interview mit dem Mitglied der „Finanzkommission Gesundheit“ Prof. Ferdinand Gerlach
Das Gespräch führten opg-Herausgeberin Lisa Braun und opg-Chefredakteur Christoph Starke.