Bundesgesundheitsminister kündigt Änderungen am KHVVG an
Lauterbach auf Werbetour
Berlin (opg) – Das wundert keinen der Anwesenden auf dem DRG-Forum am 21. und 22. März. Beherrschendes Thema auf dem Kongress des Bibliomed-Verlags ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformgesetz. Passend hält Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) die Eröffnungsrede und kündigt direkt Korrekturen an. Ansonsten verteidigt er seinen Kurs, will mit Missverständnissen aufräumen und verkündet unbequeme Wahrheiten. Die Gegenrede hält Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Auf der anschließenden Podiumsdiskussion lassen sich Kassen- und Krankenhausvertreter über die Reform aus.
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Gelbwesten waren gestern. Beim DRG-Forum im Estrel-Hotel in Berlin-Neukölln stehen die Orangewesten. Vorne weg die Spitze der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß und seine Stellvertreterin Prof. Henriette Neumeyer drücken jedem Besucher des Kongresses ein Exemplar in die Hand. „#jetzthandeln Krankenhäuser in GEFAHR!“ steht hinten drauf. Mit dieser Protestaktion macht die DKG auf die Finanznot vieler Kliniken aufmerksam und fordert Minister Lauterbach zum Handeln auf. Dieser sagt, dass der Bund doch – obwohl gar nicht seine originäre Aufgabe – viel Geld in die Kliniken gepumpt hätte. Corona-Ausgleichzahlungen, Digitalisierungsmaßnahmen, Energiehilfen, gesonderte Unterstützung von Geburtshilfe und Pädiatrie, zählt er auf. Hinzu kämen die schnellere Refinanzierung der Tariflohnanpassungen und die Anhebung der Landesbasisfallwerte.
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2026 bereits erste Transformationsfonds-Projekte
Aber der Minister will gar nicht alle Kliniken retten. „Wir haben weder das Personal, noch die Ressourcen, noch den Bedarf für 1.700 Krankenhäuser in diesem Land“, verkündet er eine unbequeme Wahrheit.
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Der Ärztemangel verschärfe die Lage. „Wir müssen die Kräfte bündeln. Daher brauchen wir eine Strukturreform“, wirbt er für den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Für diesen, kaum hat er das Licht der Fachöffentlichkeit erblickt, kündigt Lauterbach aber bereits Änderungen an. „Schon 2025 können Anträge für den Krankenhaustransformationsfonds gestellt werden, sodass Projekte mit Spatenstich am 1.1.2026 gefördert werden können.“
Der Vorwurf, dass er kleine bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land plattmachen will, stimme nicht. Ganz im Gegenteil. Durch Vorhaltepauschalen bekämen diese Einrichtungen eine Existenzsicherung. „Wir wollen, dass die Struktur erhalten bleibt“, betont er. Ferner würden die Sicherstellungszuschläge erhöht. Und: In bedarfsnotwendigen Kliniken „gelten die Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen dauerhaft nicht“.
Auf dem DRG-Forum betont Lauterbach, dass nur Länder die Leistungsgruppen zuweisen. „Da hat der Bund keine Kompetenz. Das können nur die Länder.“
Für Unmut bei diesen sorgt allerdings, dass sich Lauterbach beim Gesetzestext doch für einen Alleingang entschieden hat, obwohl man monatelang gemeinsam am Referentenentwurf gefeilt hat. Aus der aktuellen KHVVG-Version ist nicht ersichtlich, dass es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. (...)