Krankenhausreform

Lauterbach will Ländern entgegenkommen

Berlin (pag) – 30 Milliarden Euro stellt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) den Kliniken in Aussicht. Den Ländern signalisiert er auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Entgegenkommen.

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Prof. Lauterbach und Dr. Gaß im regen Austausch © DKG, Lopata

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Die 30 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2025 setzten sich laut Lauterbach aus Energiehilfen, Tariferhöhungserstattungen und einer Anpassung der Landesbasisfallwerte zusammen. DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß staunt ob der Summe und bittet um schriftliche Erläuterung, die Lauterbach ihm zusagt.

Der Minister kündigt außerdem an, Vorschläge der Länder zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aufzunehmen. Beispiel Fachkliniken: Die Bedingungen für die Erreichung der entsprechenden Leistungsgruppe sollen für die Häuser Koordination und Kooperation betreffend erleichtert werden. Beispiel Spezialkliniken für Menschen mit Behinderungen und für Kinder: „Wir werden eine Lösung finden, sodass diese Kliniken von der Vorhaltepauschalenlogik und den Leistungsgruppen weitestgehend ausgenommen werden“, verspricht Lauterbach. Einen Vermittlungsausschuss zum KHVVG will er unbedingt verhindern.

Eine weitere mögliche Änderung betrifft die Leistungsgruppen. Derzeit sind 65 geplant. Bei der „Speziellen Kinder- und Jugendchirurgie“ und der „Speziellen Kinder- und Jugendmedizin“ bahnten sich allerdings Umsetzungsprobleme an, sagt der Minister. Der Leistungsgruppen-Grouper werde soweit ausgereift sein, dass eine Folgenabschätzung Ende September möglich sei, so Lauterbach weiter. Darüber hinaus wolle er ein Analysetool zur Verfügung stellen, mit dem man erkennt, welche Leistungsgruppe ein Haus bekommt, welche Bedeutung diese Einrichtung für die Bedarfsabdeckung und Sicherstellung in der Region hat.

Gaß kritisiert die im KHVVG vorgesehenen Mindestvorhaltezahlen und Personalvorgaben für Leistungsgruppen. Diese Strukturmerkmale zu erreichen, sei für viele Häuser nahezu unmöglich, sagt Gaß. „Dann brechen 100 Prozent der Erlöse weg“. Er wünscht sich, dass der Gesetzgeber auf bereits vorhandene Instrumente wie Sicherstellungs-, Notfallversorgungs- und Zentrenzuschläge setzt und diese ausbaut.