Was Gesundheitspolitiker von einem KHZG II halten

Stimmungsbild aus dem Bundestag

Berlin (opg) – Digitalisierung ist ein gesundheitspolitisches Megathema, die Pandemie hat die Schwachstellen in puncto Daten unbarmherzig offengelegt. Umso interessierter verfolgen die politischen Entscheidungsträger, ob und wie die digitale Entwicklung der Kliniken an Fahrt aufnimmt.

Wir haben bei Vertretern von Regierung und Opposition ein Stimmungsbild rund um das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ermittelt.

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V.l.n.r. und o.n.u. : Prof. Armin Grau, Ates Gürpinar, Stephan Pilsinger, Prof. Andrew Ullmann © pag, Fiolka

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opg: Die Förderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes sind im vollen Gange. Schon werden die Rufe nach einem KHZG II laut. Unter welchen Bedingungen halten Sie eine zweite Runde des Förderprogramms für sinnvoll?

Prof. Armin Grau: Es ist offenkundig, dass die wirtschaftliche Situation der meisten Krankenhäuser angespannt ist und sich durch die Corona-Pandemie weiter zugespitzt hat – 60 Prozent der Krankenhäuser schreiben rote Zahlen. Grundsätzlich halte ich das Krankenhauszukunftsgesetz für wichtig, um die Krankenhäuser finanziell dabei zu unterstützen, Digitalisierung, moderne Notfallkapazitäten und IT-Sicherheit ausbauen zu können. Eine zweite Runde des Förderprogramms mag durchaus sinnvoll sein. Gleichzeitig können wir nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern müssen auch die Ursachen der derzeitigen, wirtschaftlich angespannten Situation der Krankenhäuser beheben. Das bedeutet konkret, dass wir rasche Reformen in der Krankenhausfinanzierung benötigen, bei denen insbesondere zunächst die Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfallversorgung auskömmlich finanziert und Vorhaltekosten aus den DRGs ausgeklammert werden. Darüber hinaus ist klar, dass die Investitionskostenfinanzierung der Länder unzureichend ist und sich möglichst bald erhöhen muss, damit Krankenhäuser notwendige Investitionen nicht mit ihrem Betriebskostenbudget querfinanzieren müssen. Das darf nicht sein. 

Ates Gürpinar: Bestimmte Fehlanreize wie die Bevorzugung wirtschaftlich starker, häufig privater Kliniken müssen durch eine Bedarfsorientierung ersetzt werden. Ein KHZG II muss außerdem die derzeit drängenden Liquiditätsengpässe vieler Kliniken aufgrund von Pandemie und Inflation angehen. Mittelfristig muss klar sein: Ein neues KHZG darf nur eine Übergangslösung sein und muss von einer grundlegenden Reform des gesamten Finanzierungssystems begleitet werden. Insbesondere die DRGs gehören endlich abgeschafft.

Stephan Pilsinger: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz realisieren Bund und Länder mit einem Fördervolumen von 4,3 Milliarden Euro die größte Digitalisierungsoffensive, die es im deutschen Gesundheitssektor jemals gab. Das ist wegweisend. Allerdings höre ich von verschiedenen Seiten, dass es zu Staus bei Mittelabflüssen kommt. Das liegt wohl an den vom Bundesamt für Soziale Sicherung und vom BMG vorgegebenen, bürokratisch aufgeladenen Förderrichtlinien und in der Folge an dem recht komplizierten Vergabeverfahren der Länder, bei denen $die Mittel ja bis Ende 2021 abgerufen werden konnten. Bevor wir uns schon jetzt an ein KHZG II machen, sollten wir erst einmal die gesamte Mittelvergabe und die für 2023 vorgesehene Evaluierung abwarten. Dann sehen wir den noch offenen Bedarf und was bei einem KHZG II verbessert werden müsste.

Prof. Andrew Ullmann: Die Gelder des KHZG sind Fördergelder des Bundes für Maßnahmen, für die die Länder zuständig sind. Somit ist die erste Bedingung schon klar: Die Länder müssen ihrer Finanzierungsverpflichtung endlich nachkommen. Wir brauchen eine bessere Ausstattung in den Krankenhäusern, insbesondere in der Digitalisierung. Ich gehe davon aus, dass die Krankenhauskommission im BMG sich dem Thema ebenfalls annimmt.

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